Beschreibung
Mitglieder der DGI können den Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik hier direkt bei der DGI beantragen. Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig.
Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis implantologischer Tätigkeit erforderlich.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist schildfähig (bitte Richtlinien der jeweiligen LZÄK beachten) und kann auf dem Briefbogen geführt werden. Wenn gewünscht, wird er in der Mitgliederliste auf der DGI-Homepage ausgewiesen und steht Patienten bei der Behandlersuche als Information zur Verfügung.
Die Voraussetzungen:
- Nachweis über ein erfolgreich absolviertes DGI-Curriculum Implantologie mit Prüfungs-Abschluss »Implantatprothetik«
- Nachweis über mindestens 200 eigenhändig prothetisch versorgte Implantate, wobei alle Indikationsklassen vertreten sein müssen. Zu dokumentieren ist dies durch eine Liste mit patientenbezogenen Angaben (z.B. Patientennummer, Initialen, Geburtsdatum), Anzahl und Lage der versorgten Implantate, ergänzt mit 10 Dokumentationen versorgter Fälle unterschiedlicher Indikationen (Ausdrucke von Foto-/Text-Dateien bzw. CDs) und dem Vordruck »Versicherung über prothetisch versorgte Implantate«
- Kopie Ihrer zahnärztlichen Approbationsurkunde
- Kopie Ihrer Berechtigung zur Führung der Facharztbezeichnung „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ (wenn zutreffend)
- Kopie Ihrer Berechtigung zur Führung der Facharztbezeichnung „Oralchirurgie“ (wenn zutreffend)
Die Kosten:
Für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, das Ausstellen des Zertifikates, das Siegel und die Kennzeichnung Ihrer Qualifizierung auf der DGI-Homepage wird eine Verwaltungsgebühr in Hohe von € 250,00 erhoben.
Nach dem Buchungsvorgang erhalten Sie kurzfristig in einer separaten E-Mail den Vordruck ≫Erklärung über Berufserfahrung/Versicherung über gesetzte Implantate≪ und einen Link zum Upload der geforderten Nachweise.
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