Beschreibung
Mitglieder der DGI können den Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik und Zahntechnik hier direkt bei der DGI beantragen. Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig.
Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis zahntechnischer Tätigkeit erforderlich.
Die Voraussetzungen:
- Schriftliche Bestätigung auf einem Formblatt*, dass der/die TSP-Inhaber(in) in den zurückliegenden fünf Jahren für mindestens 200 Implantate die Zahntechnik angefertigt hat
- Nachweis in Form einer Liste zu der gefertigten Zahntechnik und 10 dokumentierte Fälle
Die Kosten:
Für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, das Ausstellen des Zertifikates, die Aktualisierung Ihrer Angaben auf der Homepage sowie das Siegel wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 100,00 erhoben.
Nach dem Buchungsvorgang erhalten Sie kurzfristig in einer separaten E-Mail den Vordruck ≫Versicherung angefertigte Zahntechnik≪ und einen Link zum Upload der geforderten Nachweise.
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