Beschreibung
Mitglieder der DGI können den Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik hier direkt bei der DGI beantragen. Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig.
Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis implantatprothetischer Tätigkeit erforderlich.
Die Voraussetzungen:
- Schriftliche Bestätigung auf einem Formblatt*, dass der/die TSP-Inhaber(in) in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens 200 Implantate oder mindestens 70 Patientenfälle je Kiefer prothetisch versorgt hat, bei denen alle Indikationsklassen vertreten waren
- Der Nachweis von mindestens 100 Fortbildungspunkten im Bereich der Implantologie aus den zurückliegenden fünf Jahren
Die Kosten:
Für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, das Ausstellen des Zertifikates, die Aktualisierung Ihrer Angaben auf der Homepage sowie das Siegel wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 100,00 erhoben.
Nach dem Buchungsvorgang erhalten Sie kurzfristig in einer separaten E-Mail den Vordruck ≫Erklärung über Berufserfahrung/Versicherung über gesetzte Implantate≪ und einen Link zum Upload der geforderten Nachweise.
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