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Bild: iStock / FamVeld

Zungenbändchen: manchmal Korrekturen notwendig

Zungen und auch Lippen sind mit „Bändchen“, einem Gewebestrang, mit dem Mundinnenraum verbunden und somit zwar fixiert – aber auch beweglich. Das sollen sie auch sein: Die Zunge muss beispielsweise beim Kauen unterstützen und die Lippen beim Essen oder Sprechen. Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, kann das riskante Probleme nach sich ziehen: Wenn ein Baby wegen reduzierter Mundbewegung nicht richtig saugen kann, ist seine weitere Entwicklung auf vielfältige Weise gestört. Im Deutschen Zungenbandzentrum, berichtet eine aktuelle zahnmedizinische Fachzeitschrift, widmen sich Ärztinnen und Ärzte aus dem Bereich Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Medizin, aber auch Experten aus Physiotherapie und Logopädie der Frage, wann ein Zungenbändchen operiert werden muss und wie dies am besten gemacht wird – und welche begleitende Therapie möglicherweise hilfreich oder notwendig ist. Zu den Gründen, wann verkürzte Lippenbändchen behandelt werden sollten, gehört nicht nur die Stillzeit eines Babys, sondern im Kindesalter auch eine ungünstige Auswirkung auf das natürliche Kieferwachstum mit dem Risiko späterer Haltungsfehler. Manche Bändchen-Probleme werden erst sehr spät diagnostiziert, weil in den manchen Praxen, aber auch bei Patienten bislang kein Bewusstsein für die Thematik vorhanden ist. Dabei muss ein verkürztes Zungen- oder Lippenbändchen als anatomische Fehlentwicklung betrachtet und korrigiert werden, wenn mit der Entwicklung negative Folgen für die Gesundheit einhergehen. Der Behandlungsbedarf ist dem Fachbeitrag zufolge keine neue Erkenntnis – in früheren Jahrhunderten hätten Hebammen die Verkürzung durch Gewebetrennung behoben. Heute stehen schonende und schmerzarme Techniken wie Laser zur Verfügung.

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