Dass die Pflegeeinrichtungen – unabhängig davon, ob in Form eines Heimes oder in mobiler Versorgung der Pflegepatienten zuhause – überlastet sind und die zur Verfügung stehende Zeit kaum ausreicht, um alle anstehenden Aufgaben zu erfüllen, ist hinlänglich bekannt. Dennoch gibt es Bereiche, die vielfach offenbar nicht zu den „anstehenden Aufgaben“ gerechnet werden und insofern oft unterbleiben, was vielfältige Risiken nach sich zieht: die Maßnahmen zur Mundgesundheitspflege beispielsweise. In einem Fachbeitrag in einer zahnärztlichen Zeitung hieß es, dass bei einer Untersuchung von Bewohnern in einem Pflegeheim deutlich wurde, dass mancher Bewohner schon mehr als zwei Jahre keine Zahnbürste mehr gesehen hatte. Die Folgen nicht entfernter bakterienbelasteter Zahnbeläge sind weitgehend bekannt: Zahnverlust, Atrophie von Kieferknochen, Zahnbettentzündungen, Einatmen von bakteriellen Zahnbelägen und damit Risiken für die Gesundheit der Atmungsorgane, Ernährungsstörungen, Schmerzen und vieles weitere mehr. Um das Pflegepersonal zu entlasten, könnten entsprechend ausgebildete Prophylaxe-Mitglieder im Team einer Zahnarztpraxis einspringen – wenn dies so einfach wäre wie es auf den ersten Blick scheint. Nicht nur mangelt es auch in den Zahnarztpraxen inzwischen an Fachkräften, auch rechtliche Aspekte vielfältiger Art setzen hier Limitierungen. Die Heimträger sollten zu Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrages auch in Sachen Mundgesundheit verpflichtet werden, so der Autor des Artikels. Bei rund 8000 Pflegeheimen und rund 850.000 Bewohnern in Deutschland zeige sich das Ausmaß des Problems, das eine Lösung einfordere.

- 21. Dezember 2023