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Bild: iStock/Animaflora

eScooter: neue Mobilität, neue Verletzungen

Zumindest in Deutschland ist die Nutzung eines eScooters ab dem Alter von 14 Jahren erlaubt, ohne dass ein Schutzhelm getragen werden muss. Sogar eine kleine Portion Alkohol „am Steuer“ ist nicht verboten, die Promille-Grenze liegt bei 0,5. Wie aktuelle Studien zeigen, nehmen die Unfälle mit eScootern zu. Kürzlich hat ein Wissenschaftler-Team an einem Hamburger Klinikum, das rund 270 gestürzte eScooter-Fahrende in einem Zeitraum von anderthalb Jahren ab Juni 2019 ärztlich versorgt hatte, die behandelten Verletzungen zusammengestellt und in einem internationalen Fachjournal veröffentlicht. Fast zwei von drei Gestürzten (Durchschnittsalter: 30 Jahre) waren auf den Kopf oder auf das Gesicht gefallen. Hatten die Nutzer Alkohol konsumiert, hatten mehr als vier von fünf Verletzten Kopfschäden. Über die Hälfte der Verletzten war männlich. 16 der behandelten Personen waren nicht selbst gefahren, sondern wurden als Radfahrende in einem Zusammenstoß verletzt bzw. waren (überwiegend ältere) Personen, die auf einem Fußweg über einen herumliegenden Scooter gestürzt waren. Insbesondere, wenn die eScooter-Nutzer mit einem Gegenstand zusammenstießen, beispielsweise einer Mülltonne oder einem anderen Verkehrsteilnehmer, waren die Sturzfolgen besonders heftig. Im Detail mit Blick auf die Mundgesundheit wurden 30 Kieferfrakturen festgestellt sowie fast 50 Zahnverletzungen, teilweise ausgeschlagene Zähne. Fast jeder zweite Verletzte musste aufgrund seiner Kopf-, Gesichts- oder Mundraumverletzungen von einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen behandelt werden. Das Klinikteam forderte entsprechend unter anderem die Einführung einer Helmpflicht.

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