Auf Beschluss zuständiger EU-Gremien ist der Einsatz von Dental-Amalgam (Zahnfüllungsmaterial) ab dem 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen verboten. Einige Wissenschaftler und Zahnärzte sehen dieses Verbot kritisch, weil die Fähigkeiten der weichen metallischen Legierung (Amalgam = Gemisch von Stoffen) als vielfältig und langzeitstabil erachtet werden, insbesondere im Seitenzahnbereich mit dem hohen Kaudruck. Ein anderer und herausfordernder Aspekt: Bisher wurden nur Zahnfüllungen aus Amalgam von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vollständig bezahlt. Ein Amalgam-Aus ohne entsprechende Alternative hätte daher zu Problemen in der Patientenversorgung geführt, da die zur Verfügung stehenden Produkte letztlich Zuzahlungen erforderten – für viele Patienten eine schwer zu überwindende Hürde. Ausnahmen vom Verbot sind allerdings möglich, wenn bei spezifischen medizinischen Erfordernissen seitens der Patienten eine Amalgam-Füllung als zwingend erachtet wird. Um die Versorgung aller Patienten – ohne den Einsatz von Amalgam – im Bereich Zahnfüllungen sicherzustellen, haben die Spitzenverbände von Zahnärzten und Krankenkassen vereinbart, dass bisher zuzahlungsbedürftige Zahnfüllungs-Alternativen als sogenannte „Sachleistung“ in den Behandlungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wurden. Das bedeutet, dass sie nun, ohne Zuzahlung seitens der Patienten, von den Krankenkassen bezahlt werden. Damit haben Zahnärzteschaft und GKV gemeinsam mit der Wissenschaft Lösungen entwickelt, die auch nach dem EU-Amalgam-Aus den Patientinnen und Patienten eine hochwertige Zahnfüllungsversorgung als Kassenleistung ermöglicht.

- 7. Januar 2025