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Bild: proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski

Pflegebedürftige: gut zahnärztlich versorgt?

Lange Jahre war die Zahnärzteschaft unzufrieden mit der zahnmedizinischen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen. Wie so oft, stand die Bürokratie und Gesetzeslage einem vereinfachten Verfahren im Weg, sich zahnärztlich um die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe zu kümmern. Nun zeigen sich motivierende Entwicklungen, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilte. Schon im Jahr 2018 hatte sie durchsetzen können, dass die Krankenkassen spezielle Leistungen für Pflegebedürftige übernehmen müssen. Insbesondere Vorsorgeleistungen spielen dabei eine große Rolle, aber auch die Einbindung von Pflegepersonen und Angehörigen in die Ausübung der Mundpflege. Nun hat die KZBV die aktuelle Situation erfasst und festgestellt, dass die Inanspruchnahme dieses Angebotes deutlich steigt. Eine gute Mundhygiene sei gerade für diese Menschen, die sich oft nicht selbst helfen können, enorm wichtig, weil das Risiko für Karies oder Mundschleimhauterkrankungen sowie Parodontitis entsprechend erheblich erhöht ist. Mit über 1 Million aufsuchender zahnärztlicher Kontroll- und Behandlungsterminen bei Pflegebedürftigen lag die Zahl in 2024 um 10 % über der des Vorjahres und erheblich über denen der zurückliegenden Jahre. Die KZBV will, so die Erklärung, diese besonders vulnerable Patientengruppe weiter im Blick behalten und die Einsatzmöglichkeiten über die Pflegeeinrichtungen hinaus auch auf Behinderteneinrichtungen ausweiten – und hofft, den Gesetzgeber dafür zu gewinnen.

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