Für Milchzahnkinder und Kinder im frühen Zahnwechsel – bis zu ihrem 6. Geburtstag – zahlen seit dem 24. April 2024 die gesetzlichen Krankenkassen eine Fluorid-Lack-Behandlung. Und das unabhängig davon, wie hoch das Kariesrisiko beim jeweiligen Kind ist. Karies sei bei Milchzähnen noch immer ein großes Problem, sagt die Bundeszahnärztekammer in einem Beitrag des Mundgesundheits-Informationsdienstes proDente, Eltern sollten dieses neue Angebot, zusammen mit den Vorsorge-Untersuchungen, in Anspruch nehmen. Fluoridlack sorgt für das Einbauen von Speichel-Mineralien in den Zahnschmelz und macht ihn widerstandsfähiger gegen Säure-Schäden und damit das Entstehen von Karies. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fluoridlack zu einer Kassenleistung zu machen. Damit fallen auch unterschiedliche Regelungen weg, wann Fluoridlack bezahlt wird und in welchem Alter und bei welchen gesundheitlichen Voraussetzungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der über die Aufnahme von Behandlungsverfahren in die gesetzlichen Krankenkassen-Leistungen entscheidet, sah die Ausweitung des Einsatzes von Fluoridlack aufgrund seiner effektiven, sicheren und anwendungs-freundlichen Nutzung zur Vermeidung frühkindlicher Karies als sinnvoll an. Damit müssen die Zahnarztpraxen nicht auf erste Kariesschäden warten, um mit Fluoridlack ein Voranschreiten zu stoppen, sondern sie können schon die Entstehung erster Schmelzschäden verhindern helfen. Ein Gewinn ist das insbesondere für Kinder in solchen Familien, in denen regelmäßige Zahn- und Mundpflege nicht in der empfohlenen Intensität und Regelmäßigkeit erfolgt. Der Lack wird gezielt auf die Stellen mit dem höchsten Kariesrisiko aufgetragen.

- 13. Juni 2024