Wenn Patientinnen und Patienten sich aufgrund eingeschränkter Fähigkeiten beim Erhalt ihrer Gesundheit, in diesem Fall ihrer Mundgesundheit nicht selbst helfen können, sei professionalisierte und aufeinander abgestimmte zahnmedizinische und pflegerische Hilfe notwendig: Das forderten kürzlich die Bundeszahnärztekammer und der Deutsche Pflegerat in einem sogenannten Schnittstellenpapier. Zahnmedizinische und pflegerische Expertise müsse zusammenwirken und sich gegenseitig unterstützen und weiter voranbringen. Das von der Politik geplante Maßnahmenpaket für Alterszahnheilkunde erfordere die Mitarbeit sowohl der zahnärztlichen als auch der Pflege-Berufe. Schon oft diskutiert, in der Notwendigkeit bestätigt, aber noch nicht umfassend möglich seien mehr als bisher Kooperationen zahnärztlicher und pflegerischer Fachkräfte mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Wohneinrichtungen für Behinderte. Ebenfalls noch nicht geklärt ist die Frage, in welcher Form die gesetzlichen Krankenkassen solche Leistungen für die betroffene Zielgruppe honorieren, beispielsweise seien manche Behandlungen nur unter Vollnarkose in einer Klinik erbringbar. Rund 110.000 Menschen jährlich hätten Bedarf nach einer Behandlung in Anästhesie, die derzeitige Situation scheitere insbesondere an der nicht geklärten Honorierung der Narkosemediziner. Hier bestehe umgehend politischer Korrekturbedarf.

- 7. Mai 2024