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Bild: iStock / Yurchello108

Akupunktur: auch Thema in der Zahnmedizin

Schon seit den 70er Jahren ist Akupunktur ein behandlungs-begleitender Teil der zahnärztlichen Therapie. Damals fand der Zahnarzt und Arzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Dr. Jochen M. Gleditsch heraus, dass das Einsetzen von Akupunktur-„Nadeln“ im Mund vielfältig wünschenswerte Folgen haben kann: Verspannungen (auch im Kiefergelenk) und Ängste können gelockert werden, bei Schmerzbehandlung oder nach-operativen Schwellungen kann Akupunktur entlastend wirken, Würgereiz kann unterdrückt oder gemildert werden – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Auch wenn es um Entzündungen geht, die oft den ganzen Körper belasten, kann Akupunktur zur Unterstützung der Behandlung beitragen. Das Verfahren gilt als Angebot der Komplementären Zahnheilkunde und ist nicht Teil der sogenannten „Schulmedizin“ und insofern Privatleistung – aber ein Behandlungsweg, den nicht nur viele Zahnärzte, sondern auch viele Patienten sehr wertschätzen. Aktuell findet daher beispielsweise an einem zahnärztlichen Fortbildungsinstitut in Berlin die bereits 10. Auflage eines Kurses für Zahnärztinnen und Zahnärzte statt, deren inhaltliches Konzept noch von Dr. Gleditsch mitbegründet wurde. Hier wird deutlich, warum Akupunktur sich neben den klassischen Behandlungsweisen so stabil als Begleitverfahren in den Praxen hält: Die Grundlagen des Verfahrens basieren auf neurophysiologischen Abläufen und auf Reaktionen des Nervensystems. In Fachfortbildungen lernen interessierte Praxisteams die möglichen Anwendungsbereiche, aber auch, wann Akupunktur nicht eingesetzt werden darf. Das Verfahren hat es bislang nicht geschafft, wissenschaftlichen Prüfkriterien zu entsprechen – aber seinen Platz als Komplementär-Angebot zur Begleitung einer Behandlung seit einem halben Jahrhundert bestätigt.

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