Die Entwicklung neuer Produkte im Bereich Zahn- und Mundpflege folgt dem Trend, so schadstoffarm wie möglich zu sein sowohl in der Produktion als auch in der Anwendung. „Schadstoffarm“ gilt insofern auch für alle Zusatzstoffe, deren Einsatz in diesen Produkten nicht untersagt ist, aus unterschiedlichen Gründen aber kritisch diskutiert wird. Zur letzteren Gruppe gehört beispielsweise Titandioxid, auch als Lebensmittelzusatzstoff E 171 bekannt. Während die Verwendung im Bereich der Ernährungsprodukte nicht mehr erlaubt ist, ist seine Beimischung als weiß-leuchtender Farbstoff im Bereich der Kosmetik weiter gestattet. Wie aktuelle Tests der Stiftung Warentest zeigen, ist erstens der Markt an Titandioxid-freien Zahnpasten inzwischen eindrucksvoll groß und zweitens sind ihre Effekte für die Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit nicht eingeschränkt. Die Hersteller nutzen zur Vermeidung von Titandioxid eine andere Rezeptur – aber, darauf weist Stiftung Warentest ausdrücklich hin: Wenn die Zahnpasta eine zahngesundheitsförderliche Wirkung haben soll, muss sie Fluorid, Salze der Fluorwasserstoffsäure, enthalten. Ihre „schmelzhärtende“ Wirkung macht die Zähne widerstandsfähiger gegen Säureschaden aller Art. Auf Titandioxid könne man also gut verzichten – auf Fluorid dagegen nicht.

- 29. August 2023