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Bild: proDente e.V./julistrationen.de

Amalgam: Verwendungsverbot von Quecksilber geplant

Noch hat das Europaparlament nicht zugestimmt, berichtet ein dentales Journal, auf dem Tisch liegt aber bereits das Vorhaben der EU-Kommission, im Zuge der geplanten Einschränkung der Verwendung des Schwermetalls Quecksilber auch Amalgam-Füllungen zu verbieten. Im Blick hat die EU-Kommission dafür das Jahr 2025. „Amalgam“ ist eine andere Bezeichnung für Legierung, und diese wiederum bedeutet eine Vermischung von verschiedenen Stoffen, in der Regel Metalle. Im Falle der Zahnfüllung sind das vor allem Zinn, Kupfer und überwiegend Silber, weshalb die Amalgamfüllung auch manchmal „Silberfüllung“ genannt wird. Damit diese verschiedenen Metalle „zusammenbleiben“ und eine pastenartige Struktur erhalten, die man beispielsweise in ein sauber gebohrtes ehemaliges Karies-Loch hineindrücken kann, kommt Quecksilber dazu: Es macht aus der Metall-Mischung eine Art Brei, bei dem der Bindeanteil Quecksilber alsbald verdampft und die Metallmischung im Zahn festsitzt und verbleibt.
Das dentale Amalgam gehört zu den meist-geprüften zahnärztlichen Werkstoffen überhaupt: Schon seit sehr vielen Jahren wird seitens der Wissenschaft untersucht, ob und wenn ja, welche gesundheitsschädlichen Auswirkungen erfolgen könnten. In all den Jahren wurden in der wissenschaftlich fundierten Forschung keine Schäden solcherart entdeckt, die zu einem sofortigen Verbot des Zahnfüllwerkstoffes hätten führen müssen – aber es gab und gibt viele Befürchtungen bei manchen Patienten. Nun steht das Quecksilber selbst erneut auf der geplanten Verbotsliste, wovon – wenn das Europaparlament zustimmt – auch das Zahn-Amalgam mit betroffen sein würde

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